Die Regelanfrage: Millionen Überprüfungen, ein Klima der Angst
Der Radikalenerlass vom 28. Januar 1972 war ein Text. Wirksam wurde er durch ein Verfahren: die Regelanfrage. Bevor jemand in den öffentlichen Dienst kam, fragte die einstellende Behörde beim Verfassungsschutz an, ob „Erkenntnisse“ vorlagen. Aus einer politischen Verständigung der Regierungschefs wurde so ein Massenvorgang.
Nicht der einzelne Rauswurf war das System. Das System war die Durchleuchtung aller.
Was eine Regelanfrage war
Wer Lehrerin, Briefträger, Lokführerin, Sozialarbeiter oder Referendarin werden wollte, geriet in denselben Ablauf. Die Personalstelle schickte den Namen an den Inlandgeheimdienst. Der prüfte Karteien: Demonstrationen, Hochschulgruppen, Unterschriftenlisten, Parteimitgliedschaften, Friedensarbeit, VVN, DKP, K-Gruppen. Kam etwas zurück, folgte oft eine Anhörung. Dort sollten Zweifel an der „Verfassungstreue“ ausgeräumt werden – Zweifel, die die Mitgliedschaft in einer legalen Organisation selbst erzeugt hatte.
Der Erlass hatte festgelegt: Gehört ein Bewerber einer Organisation an, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, begründet das Zweifel. Diese Zweifel rechtfertigen „in der Regel“ die Ablehnung. Die Regelanfrage lieferte das Material für genau diesen Satz.
Es ging selten um eine nachweisbare Pflichtverletzung im Amt. Es ging um Gesinnung, Nähe, Anwesenheit. Wer eine Versammlung besucht, ein Flugblatt verteilt oder einer nicht verbotenen Partei angehört hatte, konnte als Risiko gelten. Die Beweislast lag bei den Betroffenen.
Die Bilanz, die der Bund nicht offiziell zog
Genaue amtliche Gesamtzahlen hat der Bund nie vorgelegt. Die Dokumentation der Betroffenen und der Forschung arbeitet mit dieser Größenordnung: rund 3,5 Millionen Überprüfungen, etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 abgelehnte Bewerbungen, 265 Entlassungen. Andere Darstellungen nennen 1,4 Millionen Anfragen. Die Spanne gehört zur Geschichte. Durchleuchtet wurde gerne – gezählt dagegen nicht.
Die 265 Entlassungen sind die sichtbare Spitze. Daneben stehen die abgelehnten Bewerbungen, die abgebrochenen Ausbildungen, die Versetzungen, die Jahre als Angestellte statt als Beamtin, die Verfahren, die sich über Instanzen zogen. Und die Bewerbungen, die erst gar nicht abgeschickt wurden.
Formell richtete sich der Erlass gegen „Links- und Rechtsextremisten“. In der Praxis traf er ganz überwiegend Linke: Mitglieder der DKP und anderer sozialistischer Gruppen, Menschen aus der Friedensbewegung, mitunter SPD-nahe Studierende. Betroffen waren Lehrkräfte – und weit darüber hinaus Post, Bahn, Arbeitsverwaltung, Sozialarbeit, Justiz.
West-Berlin zeigt, wie ungleich das Raster anlag. Unter SPD-Regierung wurden dort zwischen 1970 und 1978 fast 68.000 politische Überprüfungen gezählt, mit einer Ablehnungsquote, die deutlich über dem Bundesdurchschnitt lag. Das Land war Labor, nicht Ausnahme.
Einschüchterung als Wirkung
Der Schaden der Regelanfrage lag nicht nur in den Bescheiden. Er lag im Klima der Angst.
Kollegien lernten, welche Versammlung man besser nicht besuchte. Referendarinnen wussten, dass ein Flugblatt die Akte füllen konnte. Gewerkschaftlich Aktive verloren mit einem Berufsverbot oft auch den Rechtsschutz, wenn Unvereinbarkeitsbeschlüsse zusätzlich zuschlugen. Zivilcourage wurde riskant – Duckmäusertum wurde institutionell bestärkt.
Genau das war einkalkuliert. Der Staatsrechtler Ekkehart Stein beschrieb die Logik 1978 ohne Scham: Wer einer verdächtigten Organisation beitrete oder auch nur eine ihrer Veranstaltungen besuche, müsse damit rechnen, niemals einen höheren Beruf ausüben zu können. Ziel sei, indizierte Organisationen zu isolieren – „wie Leprakranke“. Die Regelanfrage war der Hebel für diesen behördlichen Übergriff.
Was nach den Zahlen bleibt
Ende der 1980er Jahre hoben sozialdemokratisch geführte Länder ihre Erlasse auf. Manche Abgelehnte wurden später eingestellt, oft als Angestellte, oft nach langen Verfahren. Eine öffentliche Anerkennung des Unrechts blieb aus. Die Akten des Verfassungsschutzes verschwanden nicht mit dem Erlass.
Quelle: Erklärung der Betroffenen zum 40. Jahrestag auf berufsverbote.de; Dokumentation zum Radikalenerlass und zu den Auseinandersetzungen der 1970er Jahre.