Die Regelanfrage gilt wieder
Seit dem 1. August 2026 fragt Hamburg vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst beim Landesamt für Verfassungsschutz nach. Die Bürgerschaft hat das „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ am 17. Juni beschlossen: 85 Stimmen dagegen 25. Innensenator Andy Grote (SPD) nannte den Schritt notwendig. Das Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote nannte ihn beim Namen: Berufsverbote 2.0.
Das ist kein Ankündigungstext mehr. Es ist geltendes Landesrecht.
Inhalt des Gesetzes
Geregelt ist die Anfrage in § 34a des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, für Richterinnen und Richter separat. Sie läuft bei Einstellung in ein Arbeits-, Beamten- oder Ausbildungsverhältnis – und bei Verlängerung, Entfristung, Übernahme nach der Ausbildung, Verbeamtung.
Erfasst sind Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen der Stadt. Nicht erfasst sind öffentliche Unternehmen und externe Träger. Der Kreis ist trotzdem weiter als 1972: Die Anfrage gilt nicht nur für Beamtinnen, sondern ist auch auf Tarifbeschäftigte und Auszubildende ausgeweitet.
Der Senat sagt: Extremistinnen und Extremisten sollen nicht Lehrer, Richterin, Planer werden. Grote sprach von rund 50 Personen mit „extremistischen Ansichten“, die im Vorjahr im öffentlichen Dienst aufgefallen seien, vorwiegend an Schulen. Die Grundlage für diese Äußerungen sind nicht transparent, denn Einsicht gibt es keine.
Das Landesamt soll den Dienststellen nicht nur mitteilen, ob Erkenntnisse vorliegen, sondern welche. Die Betroffenen dürfen Stellung nehmen. Was „Erkenntnis“ ist, definiert der Dienst, der sie sammelt.
Warum das die alte Praxis ist – und eine Verschärfung
Hamburg war 1972 keine Randnotiz. Die Stadt gehörte zu den Vorreitern der Regelanfrage. Gewerkschaften und Jusos erinnern daran. Sie erinnern auch daran, was damals geprüft wurde: legale Mitgliedschaften, Demonstrationen, Reden, Nähe.
Neu ist die Breite. Der historische Erlass zielte auf den Beamtenstatus. Das Hamburger Gesetz zieht Angestellte und Azubis ins selbe Raster. Neu ist auch die Befristung: Die Regelung gilt bis 31. Juli 2031 und soll evaluiert werden. Ein Ablaufdatum macht aus einem eklatanten Eingriff in Grundrechte jedoch keinen geringeren.
Die GEW Hamburg hat den Protest nach der Abstimmung nicht für beendet erklärt. ver.di stand auf derselben Demonstration, einen Tag vor der Abstimmung, vom Ballindamm zum Johanniswall. Silvia Gingold sprach im März im Curiohaus. Der Name aus Geschichte steht damit wieder in einer aktuellen Debatte.
Was daraus folgt
Wer sich in Hamburg auf eine städtische Stelle bewirbt, muss damit rechnen, dass nicht nur Zeugnisse gelesen werden. Es wird eine Kartei gefragt. Wer dort steht, weil er legal protestiert, gewerkschaftlich arbeitet oder in einem VS-Bericht auftaucht, trägt die Beweislast für die eigene Tragbarkeit.
Quelle: Bürgerschaft 17.6.2026; Personalamt Hamburg, Informationen zur Regelanfrage (Stand 19.8.2026); GEW Hamburg / Bündnis gegen Berufsverbote.