Am 28. Januar 1972 einigten sich Bundeskanzler Willy Brandt und die Regierungschefs der Länder auf „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“. Der Text wurde später Radikalenerlass oder Extremistenbeschluss genannt. Auf Bundesebene ist er nie offiziell veröffentlicht worden.

Drei Jahre zuvor hatte Brandt „mehr Demokratie wagen“ versprochen. Der Januar-Beschluss zog die Gegenrichtung: Wer in den öffentlichen Dienst wollte, sollte nicht nur fachlich geeignet sein. Er oder sie sollte die „Gewähr“ bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten – und das nicht nur im Dienst, sondern mit dem ganzen Leben.

Was der Text wirklich sagt

Der Erlass erfand die Treuepflicht nicht. Sie stand schon in den Beamtengesetzen. Neu war die Regel, nach der Zweifel hergestellt und verwertet werden sollten.

Der entscheidende Absatz über Bewerberinnen und Bewerber lautet:

Gehört ein Bewerber einer Organisation an, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, so begründet diese Mitgliedschaft Zweifel daran, ob er jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung eintreten wird. Diese Zweifel rechtfertigen in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages.

Für bereits ernannte Beamtinnen und Beamte folgte die Prüfung, ob die Entfernung aus dem Dienst anzustreben sei. Dieselben Grundsätze sollten „entsprechend“ für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst gelten.

Damit reichte eine einfache Mitgliedschaft. Ein Gericht musste die Organisation nicht einmal verboten haben. Es genügte, dass Innenministerien und Verfassungsschutz sie als verfassungsfeindlich führten. Die Beweislast kippte: Nicht der Staat musste eine konkrete Pflichtverletzung im Amt nachweisen. Die Bewerberin musste Zweifel ausräumen, die die Mitgliedschaft selbst erzeugt hatte.

Kein neues Gesetz – und trotzdem wirksam

Der Beschluss war kein Bundesgesetz. Er war eine politische Verständigung, die Länder und Bund in Erlasse, Fragebögen und die sogenannte Regelanfrage übersetzten. Wer sich um eine Stelle bewarb, wurde beim Verfassungsschutz abgefragt. Listen von Demonstrationen, Hochschulgruppen, Friedensinitiativen und Parteimitgliedschaften wurden zu Personalakten.

Die Praxis hatte nicht im Januar 1972 begonnen. Ab 1970 gab es Vorläuferfälle, vor allem im Schuldienst der Länder: von der Disziplinierung einzelner Lehrerinnen und Lehrer zum offenen Ruf, vor allem Mitglieder der DKP aus der Schule zu halten. Der Erlass machte aus einzelnen Konflikten ein System.

Formell richtete er sich gegen „Links- und Rechtsextremisten“. In der Anwendung traf er ganz überwiegend Linke: Kommunistinnen und Kommunisten, Angehörige von K-Gruppen, Menschen aus der Friedensarbeit, mitunter SPD-nahe Studierende. Betroffen waren nicht nur Lehrkräfte. Auch Post, Bahn, Arbeitsverwaltung, Sozialarbeit und die Rechtspflege lagen im öffentlichen Dienst – und damit im Raster.

Die Bilanz hinter dem einen Datum

Genaue amtliche Gesamtzahlen hat der Bund nie vorgelegt. Die Dokumentation der Betroffenen und der Forschung arbeitet mit dieser Größenordnung: rund 3,5 Millionen Überprüfungen, etwa 11.000 Verfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 abgelehnte Bewerbungen, 265 Entlassungen. Andere Darstellungen nennen 1,4 Millionen Anfragen. Die Spanne selbst ist Teil der Geschichte: Wer durchleuchtet wurde, sollte zählen – gezählt wurde ungern.

Die Entlassenen sind die sichtbare Spitze. Der größere Schaden lag in den Bewerbungen, die unterblieben, in den Referendariaten, die nicht begonnen wurden, in Kollegien, die lernten, den Mund zu halten. Der Erlass bestrafte nicht nur. Er erzog zur Vorsicht.

Brandt und das Wort Berufsverbot

Kritikerinnen und Kritiker nannten die Praxis von Anfang an Berufsverbot. Juristisch stritten viele um den Begriff, weil der Erlass kein förmliches Verbot eines freien Berufs aussprach. Politisch war er genau das: Wer Lehrerin, Lokführer oder Briefträgerin werden wollte, konnte an der Tür des öffentlichen Dienstes scheitern – nicht wegen der Arbeit, sondern wegen der politischen oder menschenrechtlichen Gesinnung.

Willy Brandt hat den Beschluss später als Irrtum bezeichnet und von grotesken Fehlentwicklungen gesprochen. Sozialdemokratisch geführte Länder zogen erst Ende der 1980er Jahre Konsequenzen und hoben ihre Erlasse auf. Eine Rehabilitierung der Betroffenen blieb aus.

Quelle: Dokumentation auf berufsverbote.de (Wortlaut nach Ministerialblatt NRW 1972, S. 324) sowie die Erklärung der Betroffenen zum 40. Jahrestag.