Über die Person
Stand des Verfahrens: abgeschlossen
Beginn des Verfahrens: Februar 2022
Ende des Verfahrens: August 2024
Arbeitgeber/Institution: TU München
Ort: München
Kampagnen-Webseite: russbenjamin.wordpress.com
Links zum Fall:
Berufsverbot? mit Benni Ruß – 99 ZU EINS – Ep.374
ver.di Publik: Ein politischer Mensch
Klassentreffen-Podcast: Einschüchterung durch Berufsverbote. Mit Benjamin Ruß
Im Jahr 2022 bewarb sich der Geoinformatiker Benjamin Ruß auf eine Stelle am Lehrstuhl für Kartographie und visuelle Analytik der Technischen Universität München (TUM). Die Bewerbung war zunächst erfolgreich, die zuständige Professorin wollte den studierten Geographen mit Master-Abschluss in Urbanistik einstellen. Doch die Personalabteilung der Uni schickte ihm, wie in Bayern üblich, einen Fragebogen zu seiner Verfassungstreue. Es folgte eine Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Auf der Basis der Einschätzung des Inlandsgeheimdienstes lehnte die Uni die Anstellung von Ruß ab. Man warf ihm unter anderem seine Mitgliedschaft in der Roten Hilfe und eine Reihe von politischen Äußerungen vor. Es bestünden zu große Zweifel an seiner Verfassungstreue – unter anderem wegen seiner »marxistischen Weltanschauung«, hieß es zur Begründung. TUM-Kanzler Albert Berger schrieb in einer Stellungnahme, Ruß bediene sich »in der Gesamtheit seiner Äußerungen … klassischer Begriffe wie Faschismus, Rassismus, Kapitalismus, Polizeigewalt/-willkür, mittels derer auch die Gegnerschaft zur bestehenden Ordnung betont und begründet wird«. Noch während des laufenden Anstellungsverfahrens wurde die Stelle rechtswidrig anderweitig besetzt.
Ruß reichte daraufhin Klage gegen das Land Bayern ein und zog gemeinsam mit seiner Gewerkschaft ver.di vor das Arbeitsgericht München – und unterlag. Der Anwalt des Freistaats, Gerhard Greiner, stellte klar, Ruß sei nicht nur wegen seiner von ihm selbst im Fragebogen angegebenen Mitgliedschaften im der Linkspartei nahestehenden Studierendenverband SDS und in der Roten Hilfe, einer Hilfsorganisation für politische Gefangene, ungeeignet für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Greiner zitierte auch aus veröffentlichten Texten von Ruß, in denen er sich für die umfassende Wahrnehmung des Streikrechts und gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) positionierte. Auch Texte, in denen Ruß sich zu Arbeitskämpfen äußert, werden ihm vorgehalten. So hatte er in einem Artikel geschrieben: »Streiks müssen konsequent bis zum Ende geführt werden und nicht nach drei Warnstreiks in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber enden.« Zudem sprach er sich für politische Streiks aus und forderte, Betriebe zu demokratisieren.
Ruß unterließ weitere juristische Schritte, da seine Anwältin, die prominente Sozialdemokratin Prof. Dr. Hertha Däubler-Gmelin, ver.di davon abriet vor die nächste Instanz zu ziehen. Dort drohe ein ähnliches Urteil. Somit entfiel für Ruß der Rechtsschutz von ver.di. Eine Stelle im öffentlichen Dienst Bayerns zu bekommen, ist für den Geoinformatiker somit nahezu aussichtslos, mit dem Urteil des Arbeitsgericht München ist ihm zudem der Weg an bayerische Universitäten versperrt.