Über die Person
Stand des Verfahrens: laufend
Beginn des Verfahrens: Dezember 2023
Ende des Verfahrens: ?
Arbeitgeber/Institution: Sicherheitsfirma
Ort: Leipzig
Kampagnen-Webseite: Berufsverbote sorgen nicht für Sicherheit – Ken sorgt dafür!
Links zum Fall:
https://www.jungewelt.de/artikel/528779.staat-gegen-linke-urteil-vor-dem-urteil.html
Neben meiner Tätigkeit als Autor und Journalist arbeite ich seit 2022 in Teilzeit bei einer privaten Sicherheitsfirma in Leipzig. Die bewacht primär soziale Einrichtungen, also Geflüchteten- und Wohnungslosenunterkünfte. Im Dezember 2023 wurde mir erst die gewerbliche Zuverlässigkeit nach GewO § 34a vom hiesigen Ordnungsamt zuerkannt, aber nur wenige Tage später wieder entzogen. Grund: »Erkenntnisse« des »Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen«. Was mir vorgeworfen wird: Mitglied in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zu sein, bei der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) aktiv gewesen zu sein, und für die DKP-Wochenzeitung »Unsere Zeit« sowie die überparteiliche linke Tageszeitung »junge Welt« zu schreiben. Wohlgemerkt: Allesamt legale Organisationen und Medien. Im Herbst 2025 kippte die sächsische Landesdirektion die Rücknahme des Leipziger Ordnungsamtes zwar, weil es einen zu krassen Eingriff in die Berufsfreiheit darstelle; dabei blieb es aber nicht: Seit Frühjahr 2026 will mir die Behörde neuerlich ein faktisches Berufsverbot auferlegen. Als Indizien werden u. a. angeführt: Ich habe mit einem Video am Rande des Schulstreiks gegen die Wehrpflicht im Dezember 2025 »eine Nähe zu einer linksextremistisch geprägten Szene zum Ausdruck gebracht.« Jede Lehrerin also, die ihre streikende Klasse unterstützt, wird nach dieser Aussage zur »Extremistin« abgestempelt.
Nachgelegt wurde dann im Sommer 2026 während eines laufenden Eilantrags beim Verwaltungsgericht Leipzig: Das Ordnungsamt berief sich wieder auf den sächsischen »Verfassungsschutz« und wies auf ein Video hin, indem ich das Kollabieren des Leipziger Straßenbahnnetzes während einer Hitzewelle skandalisierte, und die Unterfinanzierung des ÖPNV mit den explodierenden Ausgaben für die Aufrüstung Deutschlands ins Verhältnis setzte. Das Verwaltungsgericht wiederum wies den Eilantrag ab und versuchte auf 25 Seiten, über Mitgliedschaften herbeizuargumentieren, warum ich als Verfassungsfeind zu gelten habe und folglich nicht als Sicherheitsmitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen arbeiten dürfe. Ein schlechter Witz: Das Verwaltungsgericht maßt sich damit Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts an. Nur das kann Parteien verbieten. Mir aufgrund meiner DKP-Mitgliedschaft ein Berufsverbot aufzuerlegen, ist jedoch ein faktisches Parteienverbot. Wenn also in diesem Fall gegen geltendes Recht und Grundgesetz, samt Parteienrecht, Berufs-, Meinungs- und Pressefreiheit, agiert wird, dann von Ordnungsamt und Verwaltungsgericht zu Leipzig.