Bayern braucht kein neues Gesetz. Es hat Lisa Poettinger.
Hamburg hat die Regelanfrage 2026 wieder ins Gesetz geschrieben. Bayern muss das Instrument nicht neu erfinden.
Am 11. Februar 2025 teilte das Kultusministerium Lisa Poettinger mit: Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien zum Termin Februar 2025 wird versagt. Staatsexamen vorhanden – Referendariat verweigert.
Das ist der aktuelle Fall, an dem sich zeigt, gegen wen das Raster heute läuft.
Was der Bescheid vorhält
Das Ministerium stützte die Ablehnung auf Zweifel an der Verfassungstreue. Genannt werden Mitgliedschaft und Engagement in Gruppen, die das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch führt: unter anderem das Offene Antikapitalistische Klimatreffen München.
In Auszügen, die Poettinger selbst zugänglich machte, heißt es, Klimaschutz an sich werde ihr nicht zur Last gelegt. Zur Last gelegt werden Begriffe, Bündnisse, ein politisches Vokabular. In Berichten über den Vorgang tauchen „Profitmaximierung“ und „Klassenkampf“ als Begründungselemente auf.
Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei, machte aus der Personalie eine Linie: „Wir wollen weder Kommunisten noch Nazis in unseren Schulen.“ Der Satz setzt zwei ungleich behandelte Lager in eine Formel. Er erklärt nicht, warum aus einer nicht verbotenen politischen Haltung ein Ausbildungsverbot folgt.
Warum das ein Ausbildungsverbot ist
In Bayern läuft das Lehramtsreferendariat nur im Beamtenstatus. Andere Länder lassen Angestellte zu. Ein milderes Mittel – die praktische Ausbildung ohne Verbeamtung – hat der Bescheid nach Darstellung der Anwältin Adelheid Rupp nicht eröffnet.
Die GEW Bayern nennt das beim Namen. Landesvorsitzende Martina Borgendale: Der Staat hat das Ausbildungsmonopol. Wer den Eintritt versagt, versagt die Ausbildung. Florian Kohl, stellvertretender Vorsitzender: Poettinger ist Mitglied, die GEW gibt Rechtsschutz.
Im April 2025 wies das Verwaltungsgericht München den Eilantrag ab. Das Referendariat beginnt nicht per einstweiliger Anordnung. Die Hauptsacheklage läuft. Poettinger arbeitet seither unter anderem im Kindergarten und als Schulbegleiterin. Das ist nicht der Beruf, für den sie das Staatsexamen qualifiziert.
Im Mai 2026 sprach sie in Heidelberg über Berufsverbote damals und heute. Mehr als siebzig Menschen aus mehreren Generationen. Der Fall ist damit kein bayerisches Aktenzeichen geblieben.
Was der Fall für Heute bedeutet
Poettinger ist nicht Silvia Gingold. Die Akten, die Parteien, die Jahrzehnte unterscheiden sich. Die Struktur ist jedoch dieselbe geblieben: Eine Behörde prüft Haltung, ein Geheimdienst liefert die Folie, das Amt entscheidet über den Zugang zum Beruf, die Betroffene trägt die Beweislast, das Gericht braucht Jahre.
Hamburg hat die Anfrage auf Angestellte und Azubis ausgeweitet. Bayern zeigt, dass das alte Instrument ohne neues Gesetz reicht, wenn Referendariat und Beamtenstatus zusammenfallen.
Lisa reiht sich ein in eine Reihe von behördlichen Eingriffen in die Pluralität des Beamtenstatus: Der Staat möchte offenbar nur exekutierende und nicht hinterfragende seelenlose Roboter – aber keine denkenden und engagierten Menschen in ihrem Apparat.
Quelle: Wikipedia-Artikel über den Fall, Veranstaltungsbericht Heidelberg 27.5.2026 auf berufsverbote.de.