1975/76: Die Mütter und Väter der Verfassung schlagen Alarm
Der Radikalenerlass sollte die Verfassung schützen. Innerhalb weniger Jahre sagten genau jene Stimmen das Gegenteil, auf die sich die Bundesrepublik gern berief: eine Universität fast geschlossen, Mitglieder des Parlamentarischen Rats, europäische Verbände des Widerstands gegen den Nationalsozialismus.
Die Praxis war da keine Randnotiz mehr. Sie war ein Streit um die Grundordnung der BRD selbst.
Konstanz, 3. Februar 1975
An der Universität Konstanz unterzeichneten 41 der damals 48 Professorinnen und Professoren eine „Erklärung Konstanzer Professoren zur Praxis des Radikalenerlasses“. Darunter der Rektor und das gesamte Leitungsgremium. Veröffentlicht wurde der Text im uni-spiegel.
Sie erinnerten an eine „bittere historische Erfahrung“: Die Bedrohung einer verfassungsmäßig demokratischen Grundordnung könne auch von staatlichen Bürokratien ausgehen.
Das war keine Flugblatt-Rhetorik. Es war das Kollegium einer Landesuniversität, das dem eigenen Dienstherrn widersprach. Weitere Unterschriften kamen von anderen Hochschulen in Baden-Württemberg. Wer in Konstanz nicht unterschrieb, war unter anderem der Staatsrechtler Ekkehart Stein. Drei Jahre später beschrieb er die Logik der Praxis so: Wer einer verdächtigten Organisation beitrete oder nur eine ihrer Veranstaltungen besuche, müsse damit rechnen, niemals einen höheren Beruf auszuüben. Ziel sei, indizierte Organisationen zu isolieren – „wie Leprakranke“.
Die Universität benannte die Gefahr. Ein Fachkollege lieferte die Betriebsanleitung.
Die, die 1949 unterschrieben hatten
Noch schärfer war der Widerspruch aus einer anderen Richtung. Ehemalige Mitglieder des Parlamentarischen Rats – darunter Hannsheinz Bauer, Georg Diederichs, Fritz Eberhard, Karl Kuhn und Elisabeth Selbert – erklärten öffentlich:
Wir ehemaligen Mitglieder des Parlamentarischen Rats, die wir am 23. Mai 1949 das von uns erarbeitete Grundgesetz unterzeichnet haben, sehen in der Berufsverbotepraxis, wie sie durch den sogenannten Radikalenerlaß vom 28. 1. 1972 ausgelöst wurde – auch nach den inzwischen erfolgten Korrekturen – eine Gefahr für die von uns gewollte freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Der Satz kehrt die Begründung des Erlasses um. Nicht die Betroffenen gefährden die Verfassung. Die Praxis gefährdet sie. Menschen, die das Grundgesetz mitgetragen hatten, warnten vor einem Instrument, das sich auf eben dieses Grundgesetz berief.
Das lässt sich nicht als „linke Sonderklage“ abheften. Es ist ein Konflikt in der Gründungserzählung der Bundesrepublik.
Straßburg, 13. März 1976
Einen Monat später verließ das Thema die Inlanddebatte. Am 13. März 1976 organisierten Mitgliedsverbände der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) aus der Bundesrepublik, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg eine Manifestation in Straßburg. Es gab Reden, eine Einschätzung der Lage und einen Appell an das Europäische Parlament.
Die Symbolik war absichtlich. Überlebende und Verbände des Widerstands gegen den Faschismus traten auf, weil in der Bundesrepublik Menschen aus dem öffentlichen Dienst gedrängt wurden – oft wegen Mitgliedschaft in legalen Organisationen, darunter auch Nachkommen von Verfolgten. Der Ort lag nicht zufällig am Sitz europäischer Institutionen. Berufsverbote sollten keine westdeutsche Verwaltungsfrage bleiben.
Was diese drei Texte zusammen ergeben
Konstanz sagt: Die Gefahr kann aus dem System – von der Bürokratie kommen.
Der Parlamentarische Rat sagt: Das ist nicht die Ordnung, die wir 1949 wollten.
Straßburg sagt: Das merkt auch das Ausland.
Zusammen widerlegen sie die Behauptung, Kritik am Erlass sei nur Interessenpolitik der Betroffenen gewesen. Der Protest kam aus Hörsälen, aus der Verfassungsgeschichte und aus der europäischen Erinnerung an 1933.
Quelle: Dokumentation „Aus den Auseinandersetzungen der 1970er und 80er Jahre“ auf berufsverbote.de; Erklärung ehemaliger Mitglieder des Parlamentarischen Rats; Materialien zur Manifestation in Straßburg am 13. März 1976.